Direktwahl

Bei Direktwahl des Bürgermeisters erfolgt eine Mehrheitswahl in bis zu zwei Wahlgängen. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer über die Hälfte (also 51%) aller gültigen Stimmen erhalten hat.

Haben sich mehrere Bewerber zur Wahl gestellt und ist nach dem ersten Wahlgang keiner gewählt, so findet am 16. Juni eine Stichwahl der beiden Bewerber mit den meisten Stimmen statt.

Quelle: Martin Fehndrich und Wilko Zicht

Die Kommentarfunktion ist deaktiviert, aber Trackbacks und Pingbacks sind möglich.